Schulanmeldung

Schulanmeldung

Vorgehensweise zur Anmeldung

Liebe Eltern der zukünftigen Erstklässler*innen,
wir freuen uns, dass wir Ihr Kind in der Nils-Holgersson-Grundschule einschulen können.

Zum Anmeldeverfahren haben wir Ihnen hier die wichtigsten Informationen zusammengestellt:
Die Anmeldung erfolgt vom 2. September bis 30. Oktober 2024 im Bürgerbüro des Stadthauses. Die Anmeldung können Sie digital unter https://serviceportal.schwerin.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/131991/show erledigen. Zur Anmeldung vor Ort können Termine online unter www.schwerin.de/terminvergabe oder telefonisch unter der Nummer 0385 545-1111 vereinbart werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
– Geburtsurkunde des Kindes
– Personalausweis zur Identitätsfeststellung (Vorder- und Rückseite)
– Ggf. Nachweis über bestehendes alleiniges Sorgerecht
– Ggf. Vollmacht und Kopie des Personalausweises des/der Erziehungsberechtigten, der/die nicht persönlich zur Anmeldung erscheinen kann

Für das Anmeldeverfahren gelten folgende Rahmenbedingungen:
In der Landeshauptstadt Schwerin können Eltern ihre einzuschulenden Kinder in einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Mit der Anmeldung besteht kein Aufnahmeanspruch für eine bestimmte Grundschule. Es ist jeweils ein Erst- und Zweitwunsch anzugeben.  Das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern wird beachtet, soweit die festgelegten Kapazitäten der einzelnen Schulen dieses zulassen.

Rückstellung oder vorzeitige Einschulung
Soll das Kind vom Schulbesuch zurückgestellt oder vorzeitig eingeschult werden, muss dieses bei der Grundschulleiterin mit einem ärztlichen Gutachten beantragt werden. Das schließt jedoch die Meldung im Bürgerbüro nicht aus.

Die Einschulungsuntersuchungen beginnen ab Januar 2025 in den Räumen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin, Telefon (0385) 545-2851. Die Einladungen erhalten Sie per Post.
Schulpflichtige Kinder müssen zu dieser Untersuchung vorgestellt werden, auch wenn beabsichtigt wird, diese zurückzustellen. Die schulärztliche Bescheinigung ist durch die Erziehungsberechtigten in der Erstwunschschule abzugeben.

Der Hortplatz
Der Wunsch nach einer Hortbetreuung des Kindes wird gleichzeitig mit der Schulanmeldung entgegengenommen. Es ist nicht notwendig, im Vorfeld mit dem Träger des Hortes Kontakt aufzunehmen. Einen Betreuungsvertrag kann die Horteinrichtung erst abschließen, wenn Eltern eine Aufnahmebestätigung der Grundschule im Mai 2025 erhalten haben und die Bedarfsprüfung des Fachdienstes Bildung und Sport zu einem positiven Abschluss gekommen ist.


Liebe Familien,
wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, erhalten Sie im Januar 2025 von uns die nächsten Informationen darüber, wie es weitergeht.
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Kinder kennenzulernen.

Herzliche Grüße

C. Pietsch
(Schulleiterin)